Hamburg: Fahrradinfrastruktur an der Hoheluftbrücke

  • Hamburg bekommt das mit der Fahrradinfrastruktur einfach nicht so richtig geregelt. Mal ist die neue Infrastruktur schon von vornherein so knapp bemessen, dass man sie nach einem halben Jahr im Winter schon nicht mehr nutzen kann, mal muss man in der HafenCity irgendwelche Radwege wieder abreißen, mal passt einfach alles nicht zusammen.

    Jetzt ganz neu und aktuell: Lustige Späßchen an der Hoheluftbrücke.

    Auf Google StreetView ist prima zu erkennen, wie das Unheil seinen Lauf nahm. Im August 2008 wurde der Grindelberg im Bereich der Brücke saniert und im Zuge dessen hier im Vordergrund eine Querungsmöglichkeit für Radfahrer in beide Richtungen eingebaut, die man hier im März 2010 schon sehen kann.

    Was dann passierte, ist auch nicht weiter verwunderlich: Radfahrer nehmen das Angebot an und queren in beiden Richtungen, radeln dann allerdings auch auf der falschen Straßenseite weiter, um hinter der U-Bahn-Brücke in die Isestraße einzubiegen. Das kam so ganz überraschend nicht, schließlich hängt immerhin ein [Zusazzeichen 1000-32] unter dem [Zeichen 206] herum, man hat damit also schon gerechnet. Trotzdem gab es dort immer wieder gefährliche Situationen, weil der Kraftverkehr natürlich nicht mit solchen Manövern rechnet und beim Warten auf eine Lücke auf dem Grindelberg immer den Radweg blockiert.

    Dann hat man sich etwas ausgedacht und im letzten Jahr das hier gebaut:

    Das ist zwar auf den ersten Blick total freundlich, allerdings wird man nach wie vor „übersehen“: Der Kraftverkehr aus der Isestraße fährt einfach über die rote Fläche hinüber und wartet dort auf eine Lücke im Fahrbahnverkehr. Dass da Radfahrer hinter dem Brückenpfeiler angerollt kommen könnten, pff, was ich nicht sehe, das ist auch nicht da.

    Radfahrer, die dann nach links in die Isestraße abbiegen möchten, müssten überdies noch § 10 StVO beachten und sind gegenüber allen anderen Verkehrsströmen wartepflichtig. Bloß gut, dass niemand die Verkehrsregeln so genau kennt, sonst entstünde dort schnell das reinste Chaos.

    Weil das aber immer noch so gefährlich ist, wird diese Stelle ein weiteres Mal umgebaut: Man verlegt beide Radwege auf die andere Seite des Pfeilers. Leider vertauscht man damit einfach nur sämtliche Sichtbeziehungen:

    Die vom Grindelberg in die Isestraße abbiegenden Kraftfahrer haben den „Geister-Radverkehr“ dank der Säule nicht mehr im Blick, die Kraftfahrer, die von der Isestraße in den Grindelberg abbiegen möchten, stehen noch immer blöd auf der Fahrradfurt herum:

    Der Schuldige ist in der Berichterstattung natürlich rasch ausgemacht: Die blöden Radfahrer, die nicht diesen Umweg fahren wollen, sondern direkt in die Isestraße düsen möchten.

    Das ist nicht ganz falsch, aber eigentlich auch nur die halbe Wahrheit, denn die Gefährdung geht zweifelsohne vom Kraftverkehr aus, der hier andere Verkehrsteilnehmer bei jeder möglichen Gelegenheit „übersieht“, die Fahrradfurt versperrt oder auch mal falsch herum entgegen der Einbahnstraße fährt, um abzukürzen.

    Insofern mutet es schon fast komisch an, dass der Radverkehr an dieser Stelle während der Bauarbeiten am sichersten unterwegs ist: Da ist der Kraftverkehr zwischen Grindelberg und Isestraße einfach mal unterbunden worden. Ein paar Stellplätze sind gerade nicht benutzbar, damit Kraftfahrer unter der Brücke wenden können, ansonsten geht dort alles seinen geregelten Gang.

    Man möchte fast sagen: Wenn Hamburg diese Sache mit der Fahrradstadt so wichtig ist, wie es immer tut, könnte es ja einfach diese Sperrung beibehalten und den motorisierten Durchgangsverkehr aus der Isestraße heraushalten. Der Sicherheit und der Lebensqualität täte das sicherlich ganz gut.

  • Prima Beitrag, mit dem ich nur in einem Detail nicht einverstanden bin:

    Radfahrer, die dann nach links in die Isestraße abbiegen möchten, müssten überdies noch § 10 StVO beachten und sind gegenüber allen anderen Verkehrsströmen wartepflichtig.

    Die angesprochenen Radfahrer biegen von einer Straße mit Radverkehrsanlage in eine Straße ohne solche ab. Für diese Situation sehe ich § 10 nicht als einschlägig an. Darüber ließe sich aber im Verkehrsportal sicher eine lange unergiebige Diskussion führen (wenn es die nicht sogar schon gab). Ich bin mir aber hinreichend sicher, dass man hier nach einer Kollision nicht fürchten müsste, wegen Verstoß gegen § 10 StVO belangt zu werden.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Ähem..., Die Powershot G9 X rauscht bei ISO 2000 wirklich sehr wenig. Hat sich einiges getan in den letzten Jahren ;)

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov