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Falschparker auf Radwegen Wenn Polizisten absichtlich wegschauen

Der Bund will Falschparker härter bestrafen. Das Problem: In den Städten fehlt zur konsequenten Ahndung oft das Personal. Mancherorts werden die Beamten aber auch dazu angehalten, Delikte zu dulden.
In Berlin sind Radwege neuerdings grün - falsch geparkt wird trotzdem

In Berlin sind Radwege neuerdings grün - falsch geparkt wird trotzdem

Foto: snapshot/ imago images

Um Radfahrende im Straßenverkehr besser zu schützen, zeigt sich Berlin erfinderisch. So werden Radwege neuerdings mit grüner Farbe angemalt. "Farblich hervorgehobene Fahrradwege erhöhen für alle Verkehrsteilnehmenden die Sicherheit auf den Straßen", erklärt die Senatsverwaltung. Überfahren oder blockiert werden die neuen Schutzstreifen von Autos trotzdem - insbesondere von Lieferwagen.

Möglich macht dies eine interne Dienstanweisung der Behörden. Danach müssen Berliner Polizeibeamte Falschparken beziehungsweise Halten in zweiter Reihe nicht ahnden, wenn dies den "Wirtschaftsverkehr" beeinträchtigt. So werde in der Verkehrsüberwachung nicht eingeschritten, wenn "das Interesse des Parkenden an der durchzuführenden Lieferung objektiv gegenüber dem Interesse des Fließverkehrs überwiegt", heißt es in der "Berliner Linie" genannten Regelung.

Die Praxis konterkariert nicht nur Bemühungen des Senats, die Hauptstadt sicherer für Fahrradfahrer zu machen. Sie läuft auch Plänen des Bundesverkehrsministeriums zuwider, Falschparker härter zu bestrafen. So sollen Autofahrer künftig nicht nur mit Bußgeldern, sondern auch mit Punkten in Flensburg belangt werden, wenn sie auf dem Gehweg, dem Radweg oder in zweiter Reihe parken.

Falschparken wird toleriert - von der Polizei

"Mir scheint es, dass einige Speditionen das Falschparken in ihre Geschäftsmodelle integriert haben", sagt David Grünewald vom Verein Wegerecht, der sich für die Belange von Fußgängern und Radfahrern einsetzt. Falsch geparkte Fahrzeuge seien nur schwer überwindbare Hindernisse und gefährdeten Menschenleben. Trotzdem werde in deutschen Städten Falschparken durch Lieferdienste oft toleriert.

"Die Behörden mauern meiner Erfahrung nach, wenn es um Anweisungen geht, dass weggeschaut werden soll", sagt Grünewald. Es gebe dann eher nur mündliche Weisungen und offiziell sei jedes Wegschauen ein "Einzelfall" im "pflichtgemäßen Ermessen".

So gilt in Köln das sogenannte Opportunitätsprinzip im Ordnungswidrigkeitenrecht. "Die Frage, ob und wie die Verkehrsüberwachung einschreitet, steht im Ermessen der Ordnungsbehörde", erklärt ein Sprecher. So könne es "im Einzelfall" sein, dass ein Lieferfahrzeug ungestraft in zweiter Reihe stehen könne, während nicht ausliefernde Pkw eine Verwarnung erhielten. "Dies ist zum Beispiel denkbar, wenn für den Lieferverkehr eine Ladezone eingerichtet ist, diese aber von Falschparkern besetzt ist und daher von dem betroffenen Lieferfahrzeug nicht genutzt werden kann."

Messen mit zweierlei Maß

Die Stadt Düsseldorf verlangt von ihrer Verkehrsüberwachung Fingerspitzengefühl. "Fakt ist, dass die Paketzustellungen Jahr für Jahr signifikante Steigerungen zu verzeichnen haben", erklärt ein Sprecher.

Auslieferungsfahrer sollten so parken, dass grobe Behinderungen oder gar Gefährdungen unterblieben. Und dass sie vorhandene Parkplätze oder Lieferzonen auch nutzten, wenn sie frei sind. "Andererseits müssen leichtere Behinderungen oder nur Formalverstöße gegen die Straßenverkehrsordnung auch einmal hingenommen werden." Ein letztlich notwendiger Haltevorgang zur Auslieferung eines Pakets sei anders zu betrachten als das Parken einer Privatperson, die bloß zu bequem zur Parkplatzsuche sei. Die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung vollbrächten hier einen "Drahtseilakt".

Die Stadt Hannover will konsequent auch gegen falsch parkende Lieferwagen vorgehen. "Es gibt kein Tolerieren solcher Verstöße", sagt ein Sprecher. Das bedeute nicht, dass der Verkehrsaußendienst sofort zur Stelle sei, wenn in zweiter Reihe geparkt wird. "Bei der Vielzahl der Fahrzeuge ist das sicher nachvollziehbar."

Lieferwagen in Hannover: "Falsch geparkte Fahrzeuge gefährden Menschenleben"

Lieferwagen in Hannover: "Falsch geparkte Fahrzeuge gefährden Menschenleben"

Foto: dpa Picture-Alliance / Sonja Wurtscheid/ picture alliance/dpa

Eine juristische Grundlage für den mitunter laxen Umgang mit falsch parkenden Lieferdiensten ist ein Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser legte schon 1978 fest, dass im Straßenverkehr zwischen den Belangen des gewerblichen Wirtschaftsverkehrs und der übrigen Verkehrsteilnehmer eine Interessenabwägung vorzunehmen sei.

Behördeninterne Anweisung

Als Konsequenz entwickelten in Berlin Polizei und Straßenverkehrsbehörde generelle Abwägungskriterien, die "Berliner Linie". Danach kann das Parken in zweiter Reihe toleriert werden, wie eine Sprecherin des Polizeipräsidiums erklärt. Voraussetzung ist unter anderem, dass "in zumutbarer Entfernung" keine Parkmöglichkeit besteht. Zudem darf der übrige Verkehr nicht gefährdet oder "unzumutbar behindert" werden.

Die behördeninterne Anweisung ist zwar dokumentiert, in der Öffentlichkeit aber kaum bekannt. Geläufiger ist die zweite Bedeutung des Begriffs "Berliner Linie". Hier geht es um eine eher strenge Handlungsanweisung des Berliner Senats gegenüber Aktivisten der linken Szene aus den Achtzigerjahren. Danach sollen besetzte Häuser binnen 24 Stunden von der Polizei wieder geräumt werden.

Zu der Falschparker-Regelung gab die Berliner Senatsverwaltung für Inneres im Jahr 2015 auf eine parlamentarische Anfrage der Piraten-Fraktion dazu Stellung (siehe Punkt 14 ).

Im vergangenen Juli bekräftige die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik den Sonderstatus von gewerblichen Lieferwagen. Regelwidriges Halten/Parken und dadurch entstehende Verkehrsbehinderungen stellten in Berlin und anderen Großstädten leider ein alltägliches Problem dar. Die besonderen Interessen des Wirtschaftsverkehrs und dessen Halten und Parken in zweiter Reihe könnten "im konkreten Einzelfall" aber toleriert werden, betonte Slowik .

Radaktivisten sehen dies kritisch, weil in zweiter Reihe parkende Fahrzeuge von Radfahrern meist umständlich umfahren werden müssen. "Außerdem schauen sich andere Verkehrsteilnehmer dieses dreiste Verhalten ab, wenn Dienstleister halten, wo es ihnen passt", sagt Heinrich Strößenreuther von der Agentur für Clevere Städte.

Strößenreuther, in der Hauptstadt Mitinitiator des Volksentscheids Fahrrad, bewertet das tolerierte Falschparken nach "Berliner Linie" als "bewussten Bruch der StVO". Zudem verschafften sich Lieferdienste so wirtschaftliche Vorteile gegenüber dem städtischen Einzelhandel. "Das ist ein klarer Fall von unlauterem Wettbewerb", meint Strößenreuther und kündigt Gegenwehr an: Eine juristisch abgesicherte Anti-Kampagne sei ausgearbeitet.

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